Es besteht auch die Möglichkeit zur Erbringung telemedizinischer Leistungen gemäß § 125 Absatz 1 SGB V. Diese können erbracht werden, wenn Patient*innen dazu in der Lage sind auch über eine Videotherapie aktiv am Therapieprozess teilzunehmen.
Voraussetzungen für Patient*in und Logopäd*in:
• ausreichend starke Internetverbindung
• störungsfreies Umfeld mit angemessener Privatsphäre
• zertifizierter Anbieter für Videotherapie
Hierzu nutze ich den Anbieter RED Medical. Dieser ist von den Krankenkassen im Sinne des Datenschutzes zugelassen. Sie benötigen dazu nur einen Laptop, ein Tablet oder Smartphone mit einem Firefox, Chrome oder Edge Browser.