Häufige Fragen
Muss ich für die Therapie etwas bezahlen?
Die logopädische Therapie wird als Pflichtleistung von den gesetzlichen Krankenkassen bis zum 18. Lebensjahr voll erstattet. Gesetzlich Versicherte über 18 Jahre bezahlen nach den Heilmittelrichtlinien pro Verordnung eine Rezeptgebühr von 10€ und eine Zuzahlung von 10% pro erbrachte Leistung. Bei Patient*innen mit einer Zuzahlungsbefreiung werden die Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Bei privat Versicherten übernehmen die privaten Krankenkassen und Beihilfestellen häufig nicht die gesamten Kosten der Therapie. Den Differenzbetrag müssen Sie selbst begleichen. Gerne erstelle ich Ihnen einen Kostenvoranschlag, mit dem Sie bereits im Vorhinein die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse klären können. Informationen zu Privatpreisen in der Logopädie finden Sie auch unter www.privatpreise.de.
Wann muss ich einen Termin absagen?
Einen vereinbarten Termin müssen Sie bitte 24 Stunden vorher absagen. Da ich eine Bestellpraxis mit festen Terminen habe, kann nur so gewährleistet werden, dass die entstehende Terminlücke rechtzeitig neu besetzt wird. Nicht fristgerecht abgesagte Termine werden privat in Rechnung gestellt.
Wie lange dauert eine Therapieeinheit?
Eine Therapieeinheit dauert in der Regel 45 Minuten. In bestimmten Fällen verordnen Ärztinnen/Ärzte auch 30 oder 60 Minuten.
Wie oft findet die Therapie statt?
Dies ist abhängig vom jeweiligen Störungsbild. In der Regel beträgt die Therapiefrequenz 1-2x pro Woche.
Welche Angaben sind auf einer logopädischen Verordnung zwingend erforderlich?
- sämtliche Angaben der Patient*in
- verordneter Indikationsschlüssel
- dazugehöriger ICD-10 Code
- dazugehörige Diagnose
- Therapiedauer (z.B. 45 Min.)
- Therapieanzahl (z.B. 10x)
- Therapiefrequenz (z.B. 1-2x/Woche)
- Stempel und Unterschrift der verordnenden Ärztin/ des verordnenden Arztes
Der Behandlungsbeginn muss spätestens 28 Tage nach Ausstellungsdatum des Rezeptes erfolgen, da das Rezept ansonsten seine Gültigkeit verliert.